Die Nebenkostenabrechnung wird innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und versandt. Der Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag angegeben und erfolgt meist kalenderjährig.
Somit erhalten Sie die Abrechnung eines Jahres bis spätestens zum Ende des Folgejahres.
Die Nebenkostenabrechnung wird innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und versandt.
Der Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag angegeben und erfolgt meist kalenderjährig.
Somit erhalten Sie die Abrechnung eines Jahres bis spätestens zum Ende des Folgejahres.