Regeln rund ums Rauchen

Regeln rund ums Rauchen
Heimstaden Germany Team

Kommentare

  • Das Rauchen ist in allen öffentlichen Bereichen wie Eingängen, Waschküchen, Kellern und Garagen in den Liegenschaften von Heimstaden untersagt. Das Rauchen ist auch in öffentlich zugänglichen Außenbereichen nicht gestattet, beispielsweise auf unseren Spielplätzen, in einigen unserer Geschäftsräume und außerhalb unserer regionalen Büros.

    In rauchfreien Umgebungen ist es verboten:

    • Tabak rauchen
    • Inhalieren von verdampftem Tabak, z. B. Rauchen von Tabak in einer Wasserpfeife
    • Kräuterprodukte rauchen
    • Verwendung von E-Zigaretten
    • Verwendung von Freizeitmitteln, die von der Art der Verwendung her dem Rauchen entsprechen, jedoch keinen Tabak enthalten, beispielsweise das Rauchen einer Wasserpfeife mit anderem Inhalt als Tabak.

    In der eigenen Wohnung darf geraucht werden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist (vorbehaltlich besonderer Bestimmungen). Sie sind schadensersatzpflichtig, wenn die Wohnung durch Rauch beschädigt wird.

    Bedenken Sie, dass Rauch von Ihren Mitmenschen als störend empfunden werden kann. Auch Zigaretten sind umweltgefährdender Abfall, der an der richtigen Stelle entsorgt werden sollte und nicht auf Balkonen, Dächern oder auf dem Boden liegen gelassen werden sollte.

    Zum Wohle aller sind wir Ihnen dankbar, dass Sie vor einem Dienstbesuch Ihre Wohnung lüften und das Rauchen vermeiden, während wir uns um Ihre Angelegenheit kümmern.
    Heimstaden Germany Team
  • und was kann man tun, wenn man sich Rauch, der aus häufig nicht ganz dichten Wohnungstüren bzw. wenn Wohnungstüren von RauchernIinnen zu lange offen stehen, und das ganze Treppenhaus nach Rauch stinkt?
    Mahr
  • Guten Tag,

    Wir verstehen, dass Sie sich durch Zigarettenqualm gestört fühlen.
    Aus diesem Grund ist das Rauchen im Treppenhaus, in den allgemeinen Kellerräumen und auf dem Dachboden auch nicht gestattet.
    Das Rauchen in den eigenen vier Wänden ist erlaubt und das können wir nicht untersagen.

    Sollten Sie feststellen, dass die Verursacher sich nicht an dieses Gebaren halten, bitten wir Sie ihre Schilderungen schriftlich darzulegen und als Beschwerde an service@heimstaden.de einzureichen, so dass wir eine weiterführende Prüfung vornehmen können.

    Vielen Dank für ihr Verständnis.

    Gruß Nancy
    Nancy

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