Das Rauchen ist in allen öffentlichen Bereichen wie Eingängen, Waschküchen, Kellern und Garagen in den Liegenschaften von Heimstaden untersagt. Das Rauchen ist auch in öffentlich zugänglichen Außenbereichen nicht gestattet, beispielsweise auf unseren Spielplätzen, in einigen unserer Geschäftsräume und außerhalb unserer regionalen Büros.
In rauchfreien Umgebungen ist es verboten:
Tabak rauchen
Inhalieren von verdampftem Tabak, z. B. Rauchen von Tabak in einer Wasserpfeife
Kräuterprodukte rauchen
Verwendung von E-Zigaretten
Verwendung von Freizeitmitteln, die von der Art der Verwendung her dem Rauchen entsprechen, jedoch keinen Tabak enthalten, beispielsweise das Rauchen einer Wasserpfeife mit anderem Inhalt als Tabak.
In der eigenen Wohnung darf geraucht werden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist (vorbehaltlich besonderer Bestimmungen). Sie sind schadensersatzpflichtig, wenn die Wohnung durch Rauch beschädigt wird.
Bedenken Sie, dass Rauch von Ihren Mitmenschen als störend empfunden werden kann. Auch Zigaretten sind umweltgefährdender Abfall, der an der richtigen Stelle entsorgt werden sollte und nicht auf Balkonen, Dächern oder auf dem Boden liegen gelassen werden sollte.
Bitte lüften Sie Ihre Wohnung und vermeiden Sie das Rauchen, wenn unsere Mitarbeiter:innen oder Dienstleister:innen sich in Ihrer Wohnung um Ihre Angelegenheit kümmern.
und was kann man tun, wenn man sich Rauch, der aus häufig nicht ganz dichten Wohnungstüren bzw. wenn Wohnungstüren von RauchernIinnen zu lange offen stehen, und das ganze Treppenhaus nach Rauch stinkt?
Wir verstehen, dass Sie sich durch Zigarettenqualm gestört fühlen. Aus diesem Grund ist das Rauchen im Treppenhaus, in den allgemeinen Kellerräumen und auf dem Dachboden auch nicht gestattet. Das Rauchen in den eigenen vier Wänden ist erlaubt und das können wir nicht untersagen.
Sollten Sie feststellen, dass die Verursacher sich nicht an dieses Gebaren halten, erstellen Sie bitte für dieses Anliegen eine Anfrage über MyHome und schildern Sie dort die Problematik. Sollte Ihnen die Nutzung unseres Onlineportals nicht möglich sein, schicken Sie uns eine E-Mail an service@heimstaden.de .
Das Rauchen ist in allen öffentlichen Bereichen wie Eingängen, Waschküchen, Kellern und Garagen in den Liegenschaften von Heimstaden untersagt. Das Rauchen ist auch in öffentlich zugänglichen Außenbereichen nicht gestattet, beispielsweise auf unseren Spielplätzen, in einigen unserer Geschäftsräume und außerhalb unserer regionalen Büros.
In rauchfreien Umgebungen ist es verboten:
In der eigenen Wohnung darf geraucht werden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist (vorbehaltlich besonderer Bestimmungen). Sie sind schadensersatzpflichtig, wenn die Wohnung durch Rauch beschädigt wird.
Bedenken Sie, dass Rauch von Ihren Mitmenschen als störend empfunden werden kann. Auch Zigaretten sind umweltgefährdender Abfall, der an der richtigen Stelle entsorgt werden sollte und nicht auf Balkonen, Dächern oder auf dem Boden liegen gelassen werden sollte.
Bitte lüften Sie Ihre Wohnung und vermeiden Sie das Rauchen, wenn unsere Mitarbeiter:innen oder Dienstleister:innen sich in Ihrer Wohnung um Ihre Angelegenheit kümmern.
Beste Grüße,
Ihr Heimstaden Deutschland Team
Wir verstehen, dass Sie sich durch Zigarettenqualm gestört fühlen.
Aus diesem Grund ist das Rauchen im Treppenhaus, in den allgemeinen Kellerräumen und auf dem Dachboden auch nicht gestattet.
Das Rauchen in den eigenen vier Wänden ist erlaubt und das können wir nicht untersagen.
Sollten Sie feststellen, dass die Verursacher sich nicht an dieses Gebaren halten, erstellen Sie bitte für dieses Anliegen eine Anfrage über MyHome und schildern Sie dort die Problematik.
Sollte Ihnen die Nutzung unseres Onlineportals nicht möglich sein, schicken Sie uns eine E-Mail an service@heimstaden.de .
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Gruß Nancy