Nachmieterstellung

Hallo!
Wir haben einen Nachmieter für unsere Wohnung und der will ein paar Sachen aus der Wohnung übernehmen. Mir wurde gesagt, es gibt ein Protokoll auf der Heimstaden Seite für diesen Fall. Ich finde es leider nicht. Könnten sie es mir zukommen lassen?
Stefanie Klepper

Kommentare

  • Sehr geehrte Frau Kleppner,

    Voraussetzung für die Nachmieterbenennung ist das Vorliegen einer Kündigung des aktuellen Mietverhältnisses.

    Fragen zu einer Nachmieterbenennung lassen sich erst nach erfolgter Vorabnahme der Wohnung klären.Im Vorabnahmetermin werden Details zur Rückgabe der Wohnung und zu eventuellen Renovierungsarbeiten besprochen.Die Kontaktdaten zur Vereinbarung des Termins werden Ihnen mit der schriftlichen Kündigungsbestätigung mitgeteilt.

    Ob eine Anschlussvermietung im Einzelfall möglich ist, ist bis zur erfolgten Prüfung ergebnisoffen. Wir bitten Sie, bis zu dieser Entscheidung vorab noch keine Bewerbungsunterlagen von potentiellen Nachmieter:innen einzureichen.

    Nach erfolgter Vorabnahme der gekündigten Wohnung können Sie den potenziellen Nachmieter vorschlagen.

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Nachmieteranfragen erst 6 Wochen vor Vertragsende im Detail stattfinden kann. Wir kommen nach erfolgter Prüfung wieder auf Sie zurück.

    Details zum Kündigungsprozess allgemein finden Sie hier.

    Grüße
    Elisa

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