Todesfall vom Hauptmieter

Guten Morgen....
Wenn der Lebensgefährte (Hauptmieter und alleiniger Mieter) verstorben ist kann ich als Lebensgefährtin die Wohnung übernehmen?
Nancy

Kommentare

  • Hallo Nancy,

    Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB).

    Sollte es weitere Erben geben, dann bedarf es einer Einigung zwischen Erben und Lebenspartner.

    Dem Vermieter ist eine Sterbeurkunde nachzureichen.

    Grüße
    Nancy
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