Todesfall vom Hauptmieter
Guten Morgen....
Wenn der Lebensgefährte (Hauptmieter und alleiniger Mieter) verstorben ist kann ich als Lebensgefährtin die Wohnung übernehmen?
Wenn der Lebensgefährte (Hauptmieter und alleiniger Mieter) verstorben ist kann ich als Lebensgefährtin die Wohnung übernehmen?
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Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB).
Sollte es weitere Erben geben, dann bedarf es einer Einigung zwischen Erben und Lebenspartner.
Wen der Mietvertrag gekündigt werden soll, muss die Kündigung schriftlich von einem autorisierten Vertreter erfolgen, beispielsweise von den Erben der Wohnung.
Bitte senden Sie uns weitere Dokumente wie die Sterbeurkunde und einen Erbschein, sobald diese verfügbar sind.
Dem Vermieter ist eine Sterbeurkunde nachzureichen.
Grüße