Kann ich mit einem Bürgen eine Wohnung mieten?
Kann ich mit einem Bürgen eine Wohnung mieten?
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Ja, in Ausnahmefällen ist eine Miete mit Bürgschaft möglich. Grundsätzlich gilt, dass der/die Wohnungssuchende die Voraussetzungen der Mietbedingungen selbst erfüllen muss/müssen .
In besonderen Fällen können wir dennoch einen Bürgen als Sicherheit akzeptieren. Voraussetzung für die Zulassung als Bürge ist, dass die Person keine Zahlungsrückstände oder Schulden hat und die Einkünfte etwa das Vierfache der Jahresmiete der betreffenden Wohnung betragen.
Dies ist gegebenenfalls im Gespräch mit dem zuständigen Vermieter zu klären.
Beste Grüße,
Ihr Heimstaden Deutschland Team