Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren etc. müssen in einem Fahrradraum bzw. Kinderwagenraum, sofern vorhanden, abgestellt werden. Sollte dieser nicht vorhanden sein, können Sie ihn gerne in Ihre Wohnung mitbringen. Es ist nicht gestattet, Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abzustellen. Dies liegt an der Brandgefahr.
Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren etc. müssen in einem Fahrradraum bzw. Kinderwagenraum, sofern vorhanden, abgestellt werden. Sollte dieser nicht vorhanden sein, können Sie ihn gerne in Ihre Wohnung mitbringen.
Es ist nicht gestattet, Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abzustellen. Dies liegt an der Brandgefahr.
Beste Grüße,
Ihr Heimstaden Deutschland Team